Gesetzliche / Vertragliche Rahmenbedingungen

  • Durch das GKV- VersorgungsStärkungsGesetz (GKV VSG)  wurden die Regelungen zur Wirtschaftlichkeitsprüfung (WP) neu geordnet (§§ 106 ff. SGB V)
  • Wesentliche Änderungen im Bereich der ärztlich verordneten Leistungen:
    -Wegfall der Richtgrößen (RG)-Prüfung als Regel-Prüfmethode ab 1.1.2017, aber
    - KV und Krankenkassen sollen (andere) geeignete Prüfungen auf der Grundlage statistischer Auffälligkeiten für ärztlich verordnete Leistungen vereinbaren.
    - Konkretisierung des Vorrangs der Beratung
  • Grundlage ist Rahmenvereinbarung der KBV und des GKV-Spitzenverbandes