Das Bundesversicherungsamt (BVA) kündigt schärfere Prüfungen an und nimmt Betreungsstrukturverträge unter die Lupe.BVA Präsident Frank Plate warnt: "Zusätzliche Vergütungen für Diagnosen sind ausgeschlossen und laufen dem Willen des Gesetzgebers zuwider."

Einige Krankenkassen beäugen schon seit geraumer Zeit die Selektivverträge (z.B. HzV) kritisch, weil die Vergütung der Ärzte an die Übermittlung bestimmter Diagnosen gekoppelt ist.
Aber was soll dann der Beschluss zur Honorarsteigerung 2018.

Demnach ist 2018 der regionale Honorarzuwachs in einer KV davon abhängig, wie gut dort zuvor das Kodieren geklappt hat. Damit nachträglich nichts manipuliert werden kann, werden die Jahre 2014 und 2015 zugrunde gelegt. Und für das Jahr 2019 werden es die Jahre 2016 und 2017 sein.
D.h.: Kodieren wir im laufenden Jahr 2017 zurückhaltend, wirkt sich das negativ auf die Honorarentwicklung 2019 aus.