Corona-Lockerungen ab 20.04.2020

  • 254 Aufrufe
  • Letzter Beitrag 19 April 2020
Dr. Günter Gerhardt schrieb 19 April 2020

Ich befürchte leider einen erneuten Anstieg der Reprodukionszahl (RPZ). Sie gibt an, wie viele Menschen ein Corona Infizierter im Schnitt ansteckt. Sie sollte unbedingt unter 1 liegen, damit die Pandemie eingedämmt werden kann, sie kann nach und nach auslaufen.

Bei 1,1 wären wir im Oktober wieder an der Leistungsgrenze unseres Gesundheitssystems.
Bei 1,2  kämen wir im Juli an die Belastungsgrenze.
Bei 1,3 wäre die Belastungsgrenze bereits im Juni erreicht.

Helmholtz-Forscher skizzieren 3 Zukunftsszenarien (ohne Impfstoff):
1. Lockerungen führen zu einem Anstieg der RPZ: Überlastung des Gesundheitssystems.
2. RPZ bleibt bei 1: Gesundheitssystem bleibt stabil, Kontaktbeschränkungen über Jahre
3. RPZ < 1: Lockerungen! Aber ausgeweitete Testungen, um Infektionsketten nachverfolgen zu können

Dr. Günter Gerhardt schrieb 19 April 2020

 Corona-Maßnahmen ab 20.04.2020

Langsam und vorsichtig will sich Deutschland aus dem Corona-Lockdown verabschieden. Ab diesem Montag werden erste Lockerungen umgesetzt, auch wenn Einschränkungen den Alltag der Bevölkerung weiter bestimmen werden. Das Vorgehen ist bundesweit aber unterschiedlich. 

Abstandsregeln und Kontaktbeschränkungen

Bis zum 3. Mai werden die Abstandsregeln und Kontaktbeschränkungen verlängert. Demnach ist in der Öffentlichkeit ein Abstand von 1,5 Metern einzuhalten. Man darf sich dort nur im Kreis der Angehörigen oder mit einer weiteren, nicht im Haushalt lebenden Person aufhalten.

In Bayern wurden die Ausgangsbeschränkungen minimal gelockert. Während Bürgerinnen und Bürger im Freien zuvor keinen Kontakt zu einer Person außerhalb des eigenen Hausstands haben durften, gilt das nun als erlaubt.

Versammlungsverbote

Das Versammlungsverbot in Gotteshäusern bleibt bis auf Weiteres in Kraft. In Kirchen, Moscheen, Synagogen oder Örtlichkeiten anderer Glaubensgemeinschaften sollen damit vorerst keine religiösen Feierlichkeiten und Veranstaltungen stattfinden. Großveranstaltungen bleiben bis zum 31. August grundsätzlich untersagt.

Weitere Geschäfte öffnen

Nach dem Beschluss von Bund und Ländern dürfen alle Geschäfte mit einer Ladenfläche von bis zu 800 Quadratmetern wieder aufmachen. Ausgenommen von dieser Einschränkung sind Kfz- und Fahrradhändler und Buchhandlungen - sie dürfen unabhängig von ihrer Größe die Türen öffnen. Die genaue Gestaltung der Regel müssen die einzelnen Bundesländer selbst bestimmen.

Beispielsweise dürfen in Rheinland-Pfalz und dem Saarland auch größere Läden aufmachen, wenn sie die Verkaufsfläche auf 800 Quadratmeter begrenzen. Ebenso in Hessen - weil sich laut Landesregierung die Mehrzahl der Nachbarländer für diesen Weg entschieden habe. Solche Einzelhändler müssten die Abtrennung aber "unmissverständlich" durchsetzen. In Brandenburg und Niedersachsen dürfen auch Geschäfte mit bis zu 800 Quadratmetern öffnen, die in Einkaufszentren liegen.

Zudem können die Bundesländer entscheiden, wann sie diesen Beschluss umsetzen. In einigen Ländern müssen sich die Verbraucher daher noch gedulden. In Berlin und Brandenburg etwa öffnen die Geschäfte erst am Mittwoch wieder, in Thüringen gehen die Gitter am 27. April wieder hoch.

Besonderheiten gibt es auch in Bayern: Dort dürfen am Montag Gärtnereien, Bau- und Gartenmärkte wieder öffnen, die kleineren Läden sowie alle Auto-, Fahrrad- und Buchhändler folgen eine Woche später.

Andere Länder wie Nordrhein-Westfalen sind deutlich forscher: Die Landesregierung will bereits im ersten Schritt zusätzlich Möbelhäuser und Babyfachmärkte öffnen lassen. Der Möbelriese Ikea lässt die Türen aber zunächst trotzdem zu.

Aus Wirtschaftsverbänden kommt an dem Kriterium von 800 Quadratmetern Verkaufsfläche. Das sei willkürlich gewählt, sagte der Hauptgeschäftsführer des Mittelstandsverbundes, Ludwig Veltmann, der Deutschen Presse-Agentur. Ministerpräsident Winfried Kretschmann verteidigte die Vorgabe. "Das ist keine gegriffene Größe", sagte der Grünen-Politiker. In der Rechtsprechung gälten Einzelhandelsbetriebe mit mehr als 800 Quadratmetern als großflächig.

Friseursalons sollen sich darauf vorbereiten, unter Auflagen zur Hygiene, zur Vermeidung von Warteschlangen und Nutzung von Schutzausrüstung durch Angestellte den Betrieb ab dem 4. Mai wieder aufzunehmen.

Vereinzelte Maskenpflicht

In Sachsen gilt ab Montag eine Mundschutz-Tragepflicht in Bussen, Bahnen und Geschäften. Mecklenburg-Vorpommern schreibt einen Mund-Nasen-Schutz ab 27. April in öffentlichen Verkehrsmitteln und Taxis vor. Beide Länder weisen darauf hin, dass es nicht um medizinische Masken geht, sondern um einfache Gesichtsbedeckungen, damit reicht auch ein Tuch.

Im thüringischen Jena gilt schon seit Anfang April eine Tragepflicht, der Landkreis Nordhausen folgte wenig später diesem Beispiel. Die Stadt war damit bundesweit Vorreiter.

Sulz am Neckar in Baden-Württemberg hat am Freitag wegen gestiegener Corona-Zahlen eine Pflicht eingeführt. Wolfsburg kündigte am Samstag an, angesichts der vorsichtigen Öffnung von Geschäften ab Montag das Tragen einer Gesichtsbedeckung vorzuschreiben.

Die Bundesregierung lehnt eine Pflicht aber weiter ab. Sie empfiehlt lediglich Schutzmasken beim Einkaufen sowie im öffentlichen Nahverkehr.

Erste Rückkehr an Schulen

Bund und Länder hatten sich darauf geeinigt, dass der Schulbetrieb erst ab dem 4. Mai schrittweise wieder anläuft. Dieser soll mit Abschlussklassen, obersten Klassen in Grundschulen sowie mit Klassen, die im kommenden Jahr Prüfungen ablegen, beginnen. 

Für Abschlussklassen, die vor den Prüfungen stehen, gibt es aber Ausnahmen: Prüfungen und Prüfungsvorbereitungen dürfen auch jetzt schon in den Schulen stattfinden. Sachsen, Berlin und Brandenburg machen den Anfang und beginnen damit bereits an diesem Montag - Sachsen mit Prüfungsvorbereitungen, Berlin und Brandenburg mit Abiturprüfungen. Andere Länder ziehen wenige Tage später nach, weitere warten bis Anfang Mai.

Die Abschlussklassen in Sachsen etwa bekommen für den Schulstart sogenannte Hygiene-Starterpakete mit Desinfektionsmittel und Schutzmasken. Ganz geschlossen waren die Schulen auch in den vergangenen Wochen nicht überall: Hessen und Rheinland-Pfalz hatten im März wie geplant Abiturprüfungen unter strengen Hygienevorgaben stattfinden lassen.

Arbeitsgruppe soll Leitfaden für Kitas erarbeiten

Bei der Kita-Notbetreuung gibt es kein einheitliches Vorgehen. Diese soll nun auf weitere Berufe ausgeweitet werden. Wie das konkret geschieht, liegt in der Hand der Länder.

Ab Montag will eine Arbeitsgruppe von Ländern, Bund und Experten Leitlinien erarbeiten, wie eine schrittweise Wiederöffnung der Kitas aussehen könnte. Familienministerin Franziska Giffey (SPD) sagte der Deutschen Presse-Agentur: "Eine pauschale Aussage, die Kitas bleiben bis zum Sommer zu, führt bei vielen Familien zu noch mehr Stress und kann nicht die einzige Antwort sein."

Krankschreibungen nicht mehr telefonisch möglich

Gesundheitspolitiker und Verbraucherschützer kritisieren, dass Krankschreibungen ab Montag nicht mehr telefonisch möglich sein sollen. Die entsprechende Ausnahmegenehmigung war am Freitag vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) von Ärzten, Kliniken und Krankenkassen gegen die Stimmen von Kliniken und Medizinern nicht mehr verlängert worden. Befürchtet wird nun, dass dies zu einer erhöhten Ansteckungsgefahr in den Arztpraxen führen könnte.

Wie geht es weiter?

Bund und Länder wollen sich im 14-Tages-Rhythmus treffen, um über die weiteren Schritte zu beraten - der nächste Termin ist für den 30. April angesetzt. Dann soll vereinbart werden, wie es nach dem 4. Mai weitergehen kann.

 

Close