Die Daten meiner Patienten muss ich schützen...und meine eigenen z.B. auf dem Handy?

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  • Letzter Beitrag 26 März 2018
Dr. Günter Gerhardt schrieb 03 März 2018

Die MT fragt zurecht: Untergang des Abendlandes oder Kindergeburtstag - wo sortieren Sie die ab 25.5.2018 geltenden neuen Datenschutzregelungen ein?

So ein Ärztestammtisch wird ja erst nach denm 2. bis 3. Bier interessant. Anfänglich wurde heftig über die Datenschutzregelungen ab dem 25.5.2018 diskutiert, die den meisten Kolleginnen und Kollegen gar nicht bekannt waren.

Später traute sich dann ein Kollege in die Runde zu fragen 'was ist denn eigendlich mit meinen eigenen Daten, z.B. auf dem Handy, es kann mir ja immer mal was passieren, da bräuchte meine Familie doch Daten, die geschützt sind durch Passwörter...und dann gibt es da vielleicht noch andere Daten...?'

Da fragen wir doch mal unseren Juristen!

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Dr. Günter Gerhardt schrieb 26 März 2018

Prof. Weiler hat zuerst die Frage 'was ist denn eigendlich mit meinen eigenen Daten, z.B. auf dem Handy, es kann mir ja immer mal was passieren, da bräuchte meine Familie doch Daten, die geschützt sind durch Passwörter...und dann gibt es da vielleicht noch andere Daten...?' beantwortet:

Hier wird ein wichtiges Problem angesprochen, nämlich die Sicherung des digitalen Zugriffs und die Einhaltung des digitalen Datenschutzes im Fall schwerer Erkrankung oder gar des Todes.

Die von Ihnen aufgeworfenen Themen der digitalen Welt beschäftigen Ärzte und Ärztinnen zunehmend in allen Lebensbereichen: Durch die Nutzung der schlauen Telefone, der Smartphones, sowie der zahlreichen sozialen Netzwerke, durch die Kommunikation mit Email und sogenannten Messenger -Diensten, dem Austausch der Fotos, z.B. per Instagram oder sonstigen Anbietern; hinzu kommen neue Entwicklungen, etwa bei Sport/Fitnessarmbändern, oder die Möglichkeit, mit seinem eigenen Zuhause oder gar der Praxis von unterwegs aus in Kontakt zu treten, Stichwort „Intelligentes  Haus / Smart home“.

Was oft übersehen wird:

Alle in diesem Zusammenhang übermittelten und gespeicherten Daten verbleiben auch bei schwerer Krankheit oder nach dem Tod von Arzt oder Ärztin beim jeweiligen Anbieter. Deshalb ist es überaus ratsam, seine gern „Gold des 21. Jahrhunderts „bezeichneten Daten“ fest im Blick zu haben, vor allem, wenn es um Regelungen im Krankheits- oder Todesfall geht.

Was tun? Sinnvoll ist es auf jeden Fall, eine Person des eigenen Vertrauens mit allen Aufgaben rund um die digitale Sicherheit zu betrauen. Dabei bewährt sich insbesondere eine Liste mit allen Benutzerkonten und Passwörtern, die an einem sicheren Ort, ggf. getrennt in dienstlich und privat, und mit unterschiedlichen Bevollmächtigten versehen, hinterlegt werden sollten. Auch sollte Arzt/Ärztin genau festlegen, was mit seinen/ihren einzelnen Konten passieren soll. Eine oder mehrere ausgestellte Vollmachten sind nur sinnvoll, wenn sie jeweils über den Tod hinaus gelten.

Hier einige wichtige Tipps für die Kolleginnen und Kollegen:

  • Kümmern Sie sich schon zu Lebzeiten um Ihren digitalen Nachlass!
  • Fertigen Sie eine Übersicht aller Accounts mit Benutzernamen und Kennworten an!
  • Speichern Sie die Übersicht am besten auf einem verschlüsselten oder zumindest mit einem Kennwort geschützten USB-Stick, den Sie an einem sicheren Ort deponieren, beispielsweise in einem Tresor oder einem Bankschließfach!
  • Bestimmen Sie eine Person Ihres Vertrauens zu Ihrem digitalen Nachlassverwalter! Legen Sie in einer Vollmacht für diese Person fest, dass sie sich um Ihr digitales Erbe kümmern soll!
  • Regeln Sie in der Vollmacht detailliert, wie mit Ihrem digitalen Nachlass umgegangen werden soll: welche Daten gelöscht werden sollen, wie die Vertrauensperson mit Ihrem Account in einem sozialen Netzwerk umgehen und was mit im Netz vorhandenen Fotos passieren soll!
  • Bestimmen Sie ebenfalls, was mit Ihren Endgeräten (Computer, Smartphone, Tablet) und den dort gespeicherten Daten geschehen soll!
  • Die Vollmacht müssen Sie handschriftlich verfassen, mit einem Datum versehen und unterschreiben. Unabdingbar ist außerdem, dass sie "über den Tod hinaus" gilt.
  • Übergeben Sie die Vollmacht an Ihre Vertrauensperson und informieren Sie Ihre Angehörigen darüber, dass Sie Ihren digitalen Nachlass auf diese Weise geregelt haben!
  • Teilen Sie Ihrer Vertrauensperson ebenfalls mit, wo Sie die Zugangsdaten zu Ihren Accounts findet, wo Sie zum Beispiel den USB-Stick deponiert haben!
  • Denken Sie daran, die Auflistung Ihrer Accounts immer aktuell zu halten! Ergänzen Sie die Auflistung um neue Accounts, löschen Sie die Daten in der Übersicht, wenn Sie sich bei einem Account abgemeldet haben!
  • Es gibt auch Firmen, die eine kommerzielle Verwaltung Ihres digitalen Nachlasses anbieten. Die Sicherheit solcher Anbieter lässt sich allerdings nur schwer beurteilen. Falls Sie erwägen, einen kommerziellen Nachlassverwalter zu beauftragen, erkundigen Sie sich genau nach dem Leistungsumfang und den Kosten!
  • Vertrauen Sie einem Unternehmen in keinem Fall Passwörter an! Auch Ihre Computer, Smartphone oder Tablet sollten nicht an kommerzielle Anbieter übergeben werden, die die Geräte nach dem digitalen Nachlass durchsuchen. Hierbei gelangen womöglich zu viele persönliche Daten an Unbefugte.

 

 

 

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