Es droht kein AUS für die E-Card !

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  • Letzter Beitrag 30 September 2018
Dr. Günter Gerhardt schrieb 14 Mai 2018

Eine zügige Anbindung der Pflege, nutzenbringende Anwendungen wie die elektronische Patientenakte oder das E-Rezept und ein zeitgemäßer "mobiler" Zugang für Patienten - so lauten die Pläne von Jens Spahn.

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Dr. Günter Gerhardt schrieb 30 September 2018

Kosten bis zu 60 Millionen Euro

Kassen sollen alle Gesundheitskarten austauschen

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat in den vergangenen Wochen kein Geheimnis daraus gemacht, dass er die elektronische Gesundheitskarte in ihrer ursprünglichen Nutzungsform – also Karte und Lesegerät mit PN – für eine ziemlich altbackene Lösung hält. Die Nutzung über Tablets und Smartphones hält er dagegen für zukunftsweisend. Jetzt will er sogar alle Karten austauchen lassen, damit diese kontaktlose Schnittstellen bekommen, die mit mobilen Endgeräten kommunizieren.

Das Ministerium will die Kassen mit einem neuen Gesetz zum austausch der Karten zwingen.

Dem änd liegt der Referentenentwurf eines Gesetzes vor, dass den kompletten Austausch aller Gesundheitskarten ab dem 1. Dezember 2019 vorschreibt. „Da die Krankenkassen bislang an ihre Versicherten nur elektronische Gesundheitskarten ausgeben, die keine kontaktlose Schnittstelle aufweisen, ist eine Verpflichtung der Krankenkassen zur Ausgabe von elektronischen Gesundheitskarten mit einer kontaktlosen Schnittstelle notwendig“, heißt es in der Begründung.

Die technologische Entwicklung und Verbreitung mobiler Endgeräte – zum Beispiel Smartphones oder Tablets – sei in den letzten Jahren kontinuierlich vorangeschritten. Diese Geräte erleichterten den Lebensalltag vieler Menschen und ermöglichten aufgrund ihrer technischen Flexibilität neue Anwendungsfälle, heißt es weiter. „So sind in zahlreichen mobilen Endgeräten kontaktlose Schnittstellen bereits verbaut, um einen schnellen und einfachen Datenaustausch zu ermöglichen. Diese Technologie soll durch dieses Gesetz auch für das Gesundheitswesen und insbesondere für die elektronische Gesundheitskarte nutzbar gemacht werden. Beispielsweise kann eine elektronische Gesundheitskarte mit kontaktloser Schnittstelle den Versicherten die Authentifizierung gegenüber der Telematikinfrastruktur und damit den Zugriff auf ihre Daten dadurch erleichtern, dass hierfür kein zusätzliches Kartenlesegerät erforderlich ist. Eine solche kontaktlose Schnittstelle kann dabei perspektivisch auch für den Zugriff der Leistungserbringer auf Daten der elektronischen Gesundheitskarte eingesetzt werden.“

Die Karten sollen dem Entwurf zufolge zunächst weiter über eine kontaktlose Schnittstelle verfüge. Diese sei zusätzlich erforderlich, „solange die Lesegeräte der Leistungserbringer nur über eine kontaktbehaftete Schnittstelle verfügen“. Ob die „Lesegeräte der Leistungserbringer“ Gegenstand künftiger Gesetzesregelung sein werden, lässt das Ministerium offen.

Interessant auch die Berechnung der finanziellen Auswirkungen: Ab dem ersten Dezember 2019 sollen die Kassen die neuen Karten mit den kontaktlosen Schnittstellen ausgeben.

Alle Besitzer von alten Karten hätten dann auch ein Recht auf den Wechsel zum neuen Modell. Weiter heißt es im gesetzentwurf: „Der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) entstehen aufgrund der Erweiterung der elektronischen Gesundheitskarte um eine kontaktlose Schnittstelle zusätzliche Kosten von 0,50 – 0,90 Euro pro Karte, bei der Neuausgabe 3 - 5 Euro pro Karte, abhängig vom Hersteller und der in Auftrag gegebenen Kartenmenge. Bei geschätzten Mehrkosten von 0,70 Euro pro Karte mit drahtloser Schnittstelle bzw. Gesamtkosten von 4 Euro pro Karte mit drahtloser Schnittstelle entstehen damit geschätzte Mehrkosten für die GKV in Höhe von 50 bis 60 Millionen Euro über die ersten fünf Jahre für den routinemäßigen Austausch.“
19.09.2018 15:28:04, Autor: js

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