Neuerungen ab 1.7.2020

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Dr. Günter Gerhardt schrieb 01 Juli 2020

Das 3. Quartal bringt uns einige Neuerungen

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Dr. Günter Gerhardt schrieb 01 Juli 2020

01. Juli 2020

Ab 1. Juli in Kraft

Neuerungen für Praxisärzte

Das dritte Quartal bringt für niedergelassene Ärzte einige Neuerungen mit sich. Erfahren Sie jetzt unter anderem, was sich bei den Corona-Sonderregelungen am 1. Juli ändert und welche Indikationserweiterungen in Kraft treten.

 

Lesedauer: 2,5 Minuten

 

 

Quellen: Kassenärztliche Bundesvereinigung, Gemeinsamer Bundesausschuss, Ärztezeitung. Die folgenden Informationen hat Dr. Nina Mörsch zusammengestellt.

 

Auslaufen von Sonderregelungen zum 1. Juli

„Das Abflachen der Neuinfektionen und die umfassende Rücknahme der Einschränkungen des öffentlichen Lebens erlauben eine schrittweise Rückkehr zur regulären Patientenversorgung in den vertragsärztlichen und -zahnärztlichen Praxen”, erklärt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA). Sollte sich die Infektionsdynamik wieder beschleunigen, würden auch kurzfristig neue Sonderregelungen beschlossen. Folgende Sonderregelungen laufen zum 1. Juli 2020 aus 1:

 

1. Telefonische AU: Die Ausstellung einer neuen Verordnung von Arzneimitteln nach telefonischer Anamnese ist ab 1. Juli nicht mehr möglich. Der GB-A betont allerdings: „Zum zwingenden Schutz besonders vulnerabler Patientengruppen sind Folgeverordnungen weiterhin auch ohne direkten Arzt-Patienten-Kontakt möglich.” Den Ärzten wird die Übernahme der Portokosten für den Versand von Arzneimittelrezepten und anderer Verordnungen von 90 Cent ab Juli nicht mehr erstattet.

 

Ausnahmeregelung für Landkreise Gütersloh und Warendorf: Befristet bis zum 14. Juli 2020 können Vertragsärzte mit Sitz in den beiden Landkreisen die Arbeitsunfähigkeit von Versicherten für einen Zeitraum von bis zu 7 Kalendertagen auch allein aufgrund telefonischer Befunderhebung feststellen. 2

 

2. Frist zur Vorlage von Verordnungen: Die Frist zur Vorlage von Verordnungen von häuslicher Krankenpflege, spezialisierter ambulanter Palliativversorgung sowie Soziotherapie bei der Krankenkasse beträgt künftig wieder 3 Tage statt 10 Tage.

 

3. Folgeverordnungen nach telefonischer Anamnese: Folgeverordnungen von häuslicher Krankenpflege, von Hilfsmitteln, Krankentransporte und Krankenfahrten sowie Heilmittel (letztere auch von Zahnärzten verordnete) können nicht länger nach telefonischer Anamnese ausgestellt werden. 1

 

4. Versandkosten für Arztbriefe: Mehr digital, weniger Porto und Faxe: Von Juli an entfällt Möglichkeit, die Kostenpauschale 40122 (90 Cent) für den Versand von Arnei-, Verband- Hilfsmittel- und anderer Verordnungen zu berechnen, wenn nur ein telefonischer oder Videokontakt mit dem Patienten erfolgt ist. Zudem gibt es eine neue Fax-Kostenpauschale (10 Cent pro Fax, ab Juli 2021 nur noch 5 Cent). 3

 

Allerdings werden elektronische Arztbriefe von nun an stärker gefördert:

  • Versand von Briefen: GOP 86900 für den Versand (0,28 Euro) plus GOP 01660 für die Strukturförderpauschale (1 Punkt / 0,1099 Euro)
  • Empfang von Briefen: GOP 86901 für den Empfang (0,27 Euro)

 

 

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      • Heilmittelverordnungen können innerhalb von 28 Tagen begonnen werden (regulär 14 Tage) Sofern aus ärztlicher Sicht ein früherer Behandlungsbeginn notwendig ist, kann dies auf dem Verordnungsvordruck durch Angabe im Feld „spätester Behandlungsbeginn“ kenntlich gemacht werden.
      • Krankentransporte zur ambulanten Behandlung bedürfen weiterhin keiner Genehmigung der Krankenkasse, sofern es sich um Krankentransporte zu nicht aufschiebbaren und zwingend notwendigen ambulanten Behandlungen
      • von nachweislich an COVID-19-Erkrankten handelt oder
      • von Versicherten, die aufgrund einer behördlichen Anordnung unter Quarantäne stehen.
      • Dies ist auf der Verordnung entsprechend zu kennzeichnen.2

     

     

     

 

Videosprechstunden weiterhin unbegrenzt möglich

Ärzte und Psychotherapeuten können auch im dritten Quartal unbegrenzt Videosprechstunden anbieten. Nicht verlängert wird hingegen die Sonderregelung zur Telefonkonsultation. Auch die Erstattung der Portokosten für Folgeverordnungen und Überweisungen entfällt ab Juli. Psychotherapeuten dürfen zudem neben Einzeltherapiesitzungen in Einzelfällen auch Psychotherapeutische Sprechstunden und probatorische Sitzungen (auch neuropsychologische Therapie) per Video durchführen.

 

medflex, der coliquio-Messenger, bietet seit kurzem eine Video-Chat Funktion, deren Nutzung für Ärzte vergütet werden kann. Das sichere und DSGVO-konforme Videogespräch eignet sich sowohl für spontane Konsultationen als auch für geplante Videosprechstunden. Diese neu integrierte Funktion im medizinischen Messenger ist für alle Nutzer kostenfrei. Als coliquio-Mitglied können Sie sofort unverbindlich testen.

 

Nachweispflicht für Fortbildung um ein weiteres Quartal verlängert

Die Frist für den Nachweis der fachlichen Fortbildung wird für Ärzte und Psychotherapeuten aufgrund der Coronavirus-Pandemie um ein weiteres Quartal bis zum 30. September 2020 verlängert.

 

Dies gilt auch für Ärzte und Psychotherapeuten, die bereits mit Honorarkürzungen und Auflagen zum Nachholen der Fortbildungen innerhalb von zwei Jahren belegt wurden. Darüber hinaus können die Kassenärztlichen Vereinigungen Sanktionen, die bereits aufgrund des fehlenden Fortbildungsnachweises verhängt wurden, aussetzen.4

Dr. Günter Gerhardt schrieb 01 Juli 2020

Neuerungen ab 1. Juli

Indikationserweiterungen und neue Formulare

Erfahren Sie im zweiten Teil des Beitrags, welche Änderungen für Ärzte in Niederlassung ab 1. Juli gelten.

 

Lesedauer: 2 Minuten

 

 

Quellen: Ärztezeitung, Kassenärztliche Bundesvereinigung, Bundespsychotherapeutenkammer. Redaktion: Dr. Nina Mörsch

 

Indikationserweiterungen ab 1. Juli

Podologie ab Juli bei weiteren Indikationen: Ärzte können ab Juli auch bei Neuropathien und Querschnittssyndrom eine Podologie verordnen, wenn beispielsweise einer der folgenden klinischen Befunde einer autonomen Schädigung vorliegt: Hauttrockenheit (An-/Hypohidrose), Veränderung des Haarwachstums (An-/Hypotrichose), Verfärbungen der Haut an oder Ulzerationen in den unteren Extremitäten.1

 

Nierenersatztherapie: Zuschlag für Dokumentationsaufwand: Für den Dokumentationsaufwand zur Qualitätssicherung bei der Nierenersatztherapie bei chronischem Nierenversagen einschließlich Pankreastransplantationen können Vertragsärzte ab 1. Juli einen Zuschlag abrechnen. Die Dokumentationsleistung wird als Gebührenordnungsposition (GOP) 13603 in den EBM-Abschnitt für Nephrologie und Dialyse (Fachärzte für Innere Medizin mit der Schwerpunktbezeichnung „Nephrologie“ und/oder für Vertragsärzte mit einer Genehmigung für Blutreinigungsverfahren) sowie als GOP 04567 (Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin mit der Zusatzweiterbildung Kinder-Nephrologie) in den EBM-Abschnitt für pädiatrische Nephrologie und Dialyse aufgenommen. 1

 

Systemische Therapie startet jetzt: Die Systemische Therapie für Erwachsene startet wie geplant am 1. Juli und ergänzt als viertes Richtlinien-Verfahren das psychotherapeutische Behandlungsangebot in Deutschland. Für die Abrechnung wurden neue Gebührenordnungspositionen (GOP) für die Einzel- und Gruppentherapie in das Kapitel 35 aufgenommen. Für eine Genehmigung weisen Ärzte ihre Fachkunde in Systemischer Therapie bei Erwachsenen in der Regel mit einem Weiterbildungszeugnis nach, Psychologische Psychotherapeuten mit einem Approbationszeugnis beziehungsweise über die entsprechende Zusatzbezeichnung.1

 

Psychotherapeutische Akutbehandlung: Für die Akutbehandlung (GOP 35152), die dazu dient, Patienten auf eine Psychotherapie vorzubereiten, stehen ab sofort sechs Sitzungen à 25 Minuten mehr zur Verfügung, also 30 statt bisher 24, wenn Bezugspersonen mit in die Akutbehandlung von Kindern und Jugendlichen sowie von Menschen mit geistiger Behinderung (ICD-10-GM: F70-F79) einbezogen werden. 1,4

 

Arzneimitteldaten: 14-tägliches Update der Verordnungssoftware

Die Arzneimitteldaten in der Verordnungssoftware werden ab 1. Juli nicht mehr monatlich, sondern alle zwei Wochen aktualisiert. Dazu wird den Ärzten ein entsprechendes Update zur Verfügung gestellt. Das Update erfolgt alle zwei Wochen in der Regel jeweils zum 1. und 15. eines Monats. Die Aktualisierung kann sowohl online als auch mittels eines Datenträgers erfolgen.

 

Neue Formulare ab 1. Juli

Für die Verordnung einer Krankenbeförderung: Das Verordnungsformular für die Krankenbeförderung ändert sich zum 1. Juli. Praxen sollten rechtzeitig neue Formulare bestellen, die bisherigen dürfen nicht aufgebraucht werden. Das neue Formular ist auch in der Praxissoftware hinterlegt.

 

Konkret geht es um Fahrten zur ambulanten Behandlung mit dem Taxi oder Mietwagen für Patienten mit Pflegegrad 4 oder 5, mit Pflegegrad 3 und dauerhafter Mobilitätsbeeinträchtigung sowie schwerbehinderte Patienten (Merkzeichen „aG“, „Bl“ oder „H“)

 

Für die Psychotherapie: Mit der Einführung der Systemischen Therapie als viertes Richtlinienverfahren wurden auch alle Formblätter überarbeitet. Ab dem 1. Juli dürfen nur noch die neuen Formblätter verwendet werden. Das Formblatt PTV 12 ist künftig ausschließlich für die Anzeige einer Akutbehandlung vorgesehen.

Dr. Günter Gerhardt schrieb 01 Juli 2020

Neuerungen ab 1. Juli

Indikationserweiterungen und neue Formulare

Erfahren Sie im zweiten Teil des Beitrags, welche Änderungen für Ärzte in Niederlassung ab 1. Juli gelten.

 

Lesedauer: 2 Minuten

 

 

Quellen: Ärztezeitung, Kassenärztliche Bundesvereinigung, Bundespsychotherapeutenkammer. Redaktion: Dr. Nina Mörsch

 

Indikationserweiterungen ab 1. Juli

Podologie ab Juli bei weiteren Indikationen: Ärzte können ab Juli auch bei Neuropathien und Querschnittssyndrom eine Podologie verordnen, wenn beispielsweise einer der folgenden klinischen Befunde einer autonomen Schädigung vorliegt: Hauttrockenheit (An-/Hypohidrose), Veränderung des Haarwachstums (An-/Hypotrichose), Verfärbungen der Haut an oder Ulzerationen in den unteren Extremitäten.1

 

Nierenersatztherapie: Zuschlag für Dokumentationsaufwand: Für den Dokumentationsaufwand zur Qualitätssicherung bei der Nierenersatztherapie bei chronischem Nierenversagen einschließlich Pankreastransplantationen können Vertragsärzte ab 1. Juli einen Zuschlag abrechnen. Die Dokumentationsleistung wird als Gebührenordnungsposition (GOP) 13603 in den EBM-Abschnitt für Nephrologie und Dialyse (Fachärzte für Innere Medizin mit der Schwerpunktbezeichnung „Nephrologie“ und/oder für Vertragsärzte mit einer Genehmigung für Blutreinigungsverfahren) sowie als GOP 04567 (Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin mit der Zusatzweiterbildung Kinder-Nephrologie) in den EBM-Abschnitt für pädiatrische Nephrologie und Dialyse aufgenommen. 1

 

Systemische Therapie startet jetzt: Die Systemische Therapie für Erwachsene startet wie geplant am 1. Juli und ergänzt als viertes Richtlinien-Verfahren das psychotherapeutische Behandlungsangebot in Deutschland. Für die Abrechnung wurden neue Gebührenordnungspositionen (GOP) für die Einzel- und Gruppentherapie in das Kapitel 35 aufgenommen. Für eine Genehmigung weisen Ärzte ihre Fachkunde in Systemischer Therapie bei Erwachsenen in der Regel mit einem Weiterbildungszeugnis nach, Psychologische Psychotherapeuten mit einem Approbationszeugnis beziehungsweise über die entsprechende Zusatzbezeichnung.1

 

Psychotherapeutische Akutbehandlung: Für die Akutbehandlung (GOP 35152), die dazu dient, Patienten auf eine Psychotherapie vorzubereiten, stehen ab sofort sechs Sitzungen à 25 Minuten mehr zur Verfügung, also 30 statt bisher 24, wenn Bezugspersonen mit in die Akutbehandlung von Kindern und Jugendlichen sowie von Menschen mit geistiger Behinderung (ICD-10-GM: F70-F79) einbezogen werden. 1,4

 

Arzneimitteldaten: 14-tägliches Update der Verordnungssoftware

Die Arzneimitteldaten in der Verordnungssoftware werden ab 1. Juli nicht mehr monatlich, sondern alle zwei Wochen aktualisiert. Dazu wird den Ärzten ein entsprechendes Update zur Verfügung gestellt. Das Update erfolgt alle zwei Wochen in der Regel jeweils zum 1. und 15. eines Monats. Die Aktualisierung kann sowohl online als auch mittels eines Datenträgers erfolgen.

 

Neue Formulare ab 1. Juli

Für die Verordnung einer Krankenbeförderung: Das Verordnungsformular für die Krankenbeförderung ändert sich zum 1. Juli. Praxen sollten rechtzeitig neue Formulare bestellen, die bisherigen dürfen nicht aufgebraucht werden. Das neue Formular ist auch in der Praxissoftware hinterlegt.

 

Konkret geht es um Fahrten zur ambulanten Behandlung mit dem Taxi oder Mietwagen für Patienten mit Pflegegrad 4 oder 5, mit Pflegegrad 3 und dauerhafter Mobilitätsbeeinträchtigung sowie schwerbehinderte Patienten (Merkzeichen „aG“, „Bl“ oder „H“)

 

Für die Psychotherapie: Mit der Einführung der Systemischen Therapie als viertes Richtlinienverfahren wurden auch alle Formblätter überarbeitet. Ab dem 1. Juli dürfen nur noch die neuen Formblätter verwendet werden. Das Formblatt PTV 12 ist künftig ausschließlich für die Anzeige einer Akutbehandlung vorgesehen.

Dr. Günter Gerhardt schrieb 01 Juli 2020

Nachweispflicht für Fortbildung um ein weiteres Quartal verlängert

Die Frist für den Nachweis der fachlichen Fortbildung wird für Ärzte und Psychotherapeuten aufgrund der Coronavirus-Pandemie um ein weiteres Quartal bis zum 30. September 2020 verlängert.

 

Dies gilt auch für Ärzte und Psychotherapeuten, die bereits mit Honorarkürzungen und Auflagen zum Nachholen der Fortbildungen innerhalb von zwei Jahren belegt wurden. Darüber hinaus können die Kassenärztlichen Vereinigungen Sanktionen, die bereits aufgrund des fehlenden Fortbildungsnachweises verhängt wurden, aussetzen.4

 

  • Um Ärzte und Psychotherapeuten weiter zu entlasten, werden die für den Nachweis der Fortbildungsverpflichtung erforderlichen Punktzahl von 250 auf 200 Punkte ebenfalls bis zum 30. September gesenkt.

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