Portalpraxen

  • 1K Aufrufe
  • Letzter Beitrag 10 März 2016
Dr. Günter Gerhardt schrieb 25 Januar 2016

Die Krankenhäuser werden mit einem Milliardenprogramm gefördert, gespart wird im niedergelassenen Bereich, Krankenhausreformen waren noch nie Spargesetze! Als Sahnehäubchen oben drauf gibt man dann auch noch dem Drängen der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKD) nach und beauftragt die KVen mit der Errichtung von Portalpraxen an Krankenhäusern als erste Anlaufstelle für die Notfallversorgung. Falls das nicht geht sollen die Ambulanzen im Krankenhaus in den vertragsärztlichen Bereitschaftsdienst eingebunden werden. Obacht, das sind nicht die Bereitschaftsdienstzentralen, die es bereits gibt, oft in unmittelbarer Nähe zu oder am Krankenhaus. Die finanzieren wir selbst, sie gehören zum Sicherstellungsauftrag der KV, was die Patienten-Versorgung rund um die Uhr bedeutet. Genau so werden ab dem 1.1.2016 noch zusätzlich(!) die Portalpraxen bzw. die Krankenhausambulanzen finanziert werden, also aus unserem KV Topf. Leisten können wir uns das nicht, aber das Gesetz ist verabschiedet. Was tun? Die KBV will die Öffentlichkeit informieren. Die freut sich, ist doch mit dem Gesetz ein liebgewonnener Trampelpfad endlich in Beton gegossen. Nein, wir müssen uns gemeinsam richtig wehren mit z.B. Mittwochsdemonstrationen, Dienst nach Vorschrift=Versorgung wie am Wochenende und ähnlichen Aktionen.

Nur zur Klarstellung: Wenn Krankenhausärzte in Bereitschaftsdienstzentralen Dienst tun geschieht das unter „unserer“ Regie und hat nichts mit dem Krankenhaus bzw. der DKG zu tun. Vielen Kolleginnen und Kollegen in den Praxen und Krankenhäusern ist diese Diskussion lästig, und man hört dann so Sätze wie „wir sind doch alles Kollegen“. Das stimmt zwar, aber die niedergelassene Ärzteschaft muss sich dagegen wehren, dass hier durch eine geschickte Politik der DKD, der ein Sicherstellungsauftrag der KVen schon immer ein Dorn im Auge war, genau dieser Coup gelungen ist mit einer in der Folge weiteren Aufweichung, Aushöhlung des Sicherstellungsauftrages. Unsere Kolleginnen und Kollegen im Krankenhaus werden das im Portemonnaie übrigens nicht bemerken, ihr Gehalt erhöht sich mit der Einführung von Portalpraxen um nicht einen Cent. Wir werden es so direkt auch nicht bemerken, wohl aber zukünftig durch eine schlechtere Vergütung unserer Leistungen, wie dies seit Jahren schleichend geschieht. Das aber wird häufig nicht so richtig bemerkt, weil unser Einkommen mit einer falschen Datenbasis schön gerechnet wird. Verabreden Sie mit Ihrem Steuerberater mal eine betriebswirtschaftliche Ergebnisrechnung! Zurück zu den Portalpraxen: Wir Niedergelassenen und auch die Klinikärzte wollen diese breite Öffnung der Krankenhäuser nicht, haben aber nur wenig Einfluss auf die Inanspruchnahme der Klinikambulanzen, wohl aber die Krankenkassen, die das Morbiditätsrisiko tragen. Sie und die Politik müssen ihren Mitgliedern/der Bevölkerung vermitteln, dass der Weg in die Klinikambulanzen - mit Ausnahme weniger Notfälle - nur über die niedergelassene Ärzteschaft bzw. deren Bereitschaftsdienstzentralen möglich ist. Die Klinikambulanzen sind eben nicht die erste Anlaufstelle für alle Patientenanliegen. Die Argumentation warum das so ist kann nur über den Geldbeutel erfolgen, sprich eine breite Öffnung der Krankenhäuser ist nur möglich mit einer Erhöhung des Krankenkassenbeitrages. Wenn Öffentlichkeitsarbeit, dann muss das die Kernbotschaft sein.

Wir müssen uns wie immer auch an die eigene Nase greifen: Es muss Schluss sein mit einer weiteren Reduzierung von Praxiszeiten, wie sie in vielen Regionen Deutschlands praktiziert wird. Wir müssen uns auch überlegen, ob unsere Praxen an mehreren Tagen hintereinander geschlossen sein müssen, wie dies alljährlich zu Weihnachten passiert. Mit einem Überlaufen der Bereitschaftsdienstzentralen spielen wir nur den Befürwortern von Portalpraxen im Krankenhaus in die Hände. Genauso kann es nicht sein, dass auf Anrufbeantwortern zu hören ist „…im Notfall wenden Sie sich bitte an das örtliche Krankenhaus.“

Sortieren nach: Standard | Neueste | Stimmen
Dr. Günter Gerhardt schrieb 25 Januar 2016

Und die Reaktion der KV Hessen - s.angehängte Datei äbd-wird-zur-portalpraxis - ist genau richtig, wenn auch nicht ganz so einfach in der Umsetzung.

Aber bitte zur Erinnerung, die Kolleginnen und Kollegen in den Krankenhäusern haben mit diesem Säbelrasseln der DKG (Dt. Krankenhausgesellschaft) nichts zu tun. 

Eine Behandlung im Notdienst (= auch Ambulanz im Krankenhaus) während der Praxisöffnungszeiten kann nur die Ausnahme sein und muss begründet werden (s.u. KV Berlin hat Recht) 

Angehängte Dateien

Dr. Günter Gerhardt schrieb 10 März 2016

Na also, wer sagt's denn: Es ist rechtens, dass die KV von den Rettungsstellen eine Abrechnungsbegründung für jeden einzelnen Notfall fordert!

Was die KV Thüringen (s.unten angehängte Datei) da macht ist Augenwischerei: Portalpraxen dürfen, wenn sie nicht unter der Regie der KV laufen, nicht aus dem KV Topf bezahlt werden. Und ansonsten muss wie in Berlin die Begründungspflicht gelten. Das mag kleinkariert klingen, aber die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte haben nichts zu verschenken. Der Patient wird versorgt, so muss die Devise lauten. 

Close