Seit 28 Jahren versucht der Gesetzgeber Praxiskliniken zu fördern. Ungewollte Kinder? 1988 wollte die schwarz-gelbe Bundesregierung mit dem Sozialminister Norbert Blüm die "nahtlose ambulante und stationäre Behandlung der Versicherten gewährleisten und schuf den §115 Absatz 1 SGB V. Doch die Regelung hat den Haken, dass Praxiskliniken dort nicht selbst als Vertragspartner vorgesehen sind. Sie sind nur Regelungsgegenstand eines dreiseitigen Vertragsvon Krankenkassen, KVen und Krankenhausgesellschaft.

Im Jahre 2017 ist die Rede von dem Ambulanten Krankenhaus.