Streit zwischen Landesregierung und KV

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  • Letzter Beitrag 23 Februar 2020
Dr. Günter Gerhardt schrieb 23 Februar 2020

„Eine Finanzierung des Bereitschaftsdienstes, also der hausärztlichen Versorgung außerhalb der Sprechstundenzeiten, mit Landesmitteln ist nicht zulässig; es gibt keine rechtliche Grundlage dafür. Auch der Landesrechnungshof hatte in seiner Prüfung der Krankenhausfinanzierung deutlich gemacht, dass eine Finanzierung der Bereitschaftspraxen mit Landesmitteln unzulässig ist“, erklärt das Ministerium dazu.

Die aktuellen Ankündigungen der KV hätten „vor Ort zu Verunsicherungen und Verwerfungen“ geführt. Die Landesregierung nehme dies sehr ernst, respektiere aber, dass der Sicherstellungsauftrag bei der KV liegt.

Dr. Günter Gerhardt schrieb 23 Februar 2020

 

Dr.med. Günter Gerhardt änd Wartezimmer-TV

 

ÄBD-Reform in Rheinland-Pfalz

Landesregierung fühlt sich von KV übergangen

In Rheinland-Pfalz ist ein Streit zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung und der Landesregierung über die Reform des ärztlichen Bereitschaftsdienstes entbrannt. Die Politik fühlt sich übergangen und wirft der KV vor, mit ihren Ankündigungen in den Gemeinden für „Verunsicherungen und Verwerfungen“ zu sorgen.

Die KV Rheinland-Pfalz reformiert ihren Ärztlichen Bereitschaftsdienst. Für Streit sorgt die geplante Zusammenlegung von Bereitschaftspraxen.
© klickerminth/Fotolia.com

Die KV Rheinland-Pfalz hatte am Dienstag eine „umfangreiche Reform“ des Bereitschaftsdienstes angekündigt. Diese solle in drei Stufen vonstatten gehen. Einen Tag später nun gibt es heftigen Gegenwind aus der Politik: „Entgegen den Behauptungen der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) ist die aktuell von ihr angekündigte Neustrukturierung des ärztlichen Bereitschaftsdienstes in Rheinland-Pfalz nicht mit der Landesregierung abgestimmt“, heißt es am Mittwoch in einer Mitteilung des rheinland-pfälzischen Gesundheitsministeriums.

Falsch sei auch die Aussage der KV, man müsse im Sommer vier Bereitschaftsdienstzentralen schließen, da Land und Kassen keine finanzielle Unterstützung leisteten. Die KV hatte am Dienstag kritisiert, dass „die von den Krankenkassen für den ÄBD zur Verfügung gestellten Mittel nicht kostendeckend“ seien. Daher müssten die Niedergelassenen das Defizit des ÄBD selbst finanzieren.

„Eine Finanzierung des Bereitschaftsdienstes, also der hausärztlichen Versorgung außerhalb der Sprechstundenzeiten, mit Landesmitteln ist nicht zulässig; es gibt keine rechtliche Grundlage dafür. Auch der Landesrechnungshof hatte in seiner Prüfung der Krankenhausfinanzierung deutlich gemacht, dass eine Finanzierung der Bereitschaftspraxen mit Landesmitteln unzulässig ist“, erklärt das Ministerium dazu.

Die aktuellen Ankündigungen der KV hätten „vor Ort zu Verunsicherungen und Verwerfungen“ geführt. Die Landesregierung nehme dies sehr ernst, respektiere aber, dass der Sicherstellungsauftrag bei der KV liegt.

Das Gesundheitsministerium hätte „eine frühzeitige und auch umfassendere Information aller Beteiligten“ durch die KV erwartet. Um die gesundheitliche Versorgung der Menschen, gerade auch in den ländlichen Regionen, auch zukünftig zu sichern, „müssen alle Beteiligten zusammenarbeiten, gemeinsam über notwendige Veränderungen beraten und diese dann insbesondere gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern rechtzeitig und vor allem nachvollziehbar kommunizieren“, heißt es.

12.02.2020 15:39:45, Autor: mm

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