Telefon-AU ab 20.04.2020 nicht mehr, Gehorsam verweigern!

  • 307 Aufrufe
  • Letzter Beitrag 20 April 2020
Dr. Günter Gerhardt schrieb 04 April 2020

Neue Regelung

AU-Bescheinigung per Telefon nun bis zu 14 Tage möglich

KBV und GKV-Spitzenverband haben bei der neuen Regelung zur AU-Bescheinigung noch einmal nachjustiert. Ab sofort dürfen Ärzte Patienten mit einer leichten Erkrankung der oberen Atemwege bis zu 14 Tage telefonisch krankschreiben.

Ab sofort können Vertragsärzte Patienten auch für einen längeren Zeitraum telefonisch krankschreiben.
© choja, iStock.com

Bereits seit circa zwei Wochen gilt die Regelung, dass Vertragsärzte Patienten nach telefonischer Anamnese eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU-Bescheinigung) ausstellen dürfen, die bis zu einer Woche gilt. Diese Zeitdauer wurde nun auf zwei Wochen ausgeweitet, informiert die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) in ihren „Praxisnachrichten“.

Voraussetzung sei nach wie vor, dass der Patient an einer leichten Erkrankung der oberen Atemwege leide. In solchen Fällen sei die telefonische AU auch möglich, wenn der Verdacht auf eine Infektion mit Sars-CoV-2 bestehe, heißt es. Das Risiko für eine Ausbreitung des Virus‘ solle somit reduziert werden.

Sollte bei einem Patienten mit Corona-Infektionsverdacht eine Labordiagnostik nach RKI-Kriterien erforderlich sein, solle der Arzt ihn darüber informieren, wo er sich testen lassen könne, schreibt die KBV. In einigen KV-Bereichen benötige der Patient für die Untersuchung eine Überweisung (Muster 10). Diese müsse der Arzt dann per Post zustellen.

Hier noch einmal die Details zum Vorgehen bei der telefonischen AU-Ausstellung und zur Abrechnung: 

- Wenn der Patient der Praxis bekannt ist, im aktuellen Quartal aber noch nicht in der Praxis war, können die Versichertendaten aus der Patientenakte übernommen werden.

- Wenn der Patient der Praxis unbekannt ist und diese noch nie aufgesucht hat, erfragt das Praxispersonal am Telefon die Versichertendaten und pflegt sie händisch ein (Name, Wohnort, Geburtsdatum, Krankenkasse, Versichertenart).

- Wenn der Patient im aktuellen Quartal bereits in der Praxis war und die elektronische Gesundheitskarte eingelesen wurde, liegen die Versichertendaten bereits vor. Dann ist kein weiteres Handeln erforderlich.

Für die Abrechnung gilt:

- Versicherten- bzw. Grundpauschale plus GOP 40122 für das Porto (0,90 Euro): Der Patient war in dem Quartal mindestens einmal in der Praxis oder hatte einen Arzt-Kontakt per Videosprechstunde

- GOP 01435 (88 Punkte/9,67 Euro) plus GOP 40122 für das Porto (0,90 Euro): Der Patient war in dem Quartal weder in der Praxis noch in einer Videosprechstunde.

Die KBV weist außerdem darauf hin, dass die Regelung zur telefonischen AU bis zum 23. Juni befristet ist.

 

24.03.2020 16:00:19, Autor: sk

 

Sortieren nach: Standard | Neueste | Stimmen
Dr. Günter Gerhardt schrieb 19 April 2020

Kritik am Wegfall der Telefon-AU

„Die Verantwortlichen im G-BA haben keine Ahnung, wie es in den Praxen wirklich zugeht“

Die Kritik am Wegfall der telefonischen Krankschreibungen bei Atemwegsbeschwerden wird immer lauter. Nun zeigt sich auch der Bayerische Hausarztverband (BHÄV) entsetzt über den Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). „Mit dem Nein für eine telefonische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom vergangenen Freitag wird der Gemeinsame Bundesausschuss zur derzeit größten Gefahr in der Pandemiebekämpfung gegen Covid-19 in Deutschland und gefährdet die bereits erzielte Erfolge gegen Corona“, äußerte Dr. Markus Beier, Vorsitzender des Bayerischen Hausärzteverbandes, seine Kritik am Sonntag in deutlichen Worten.

Beier: „Wir haben nach wie vor einen extremen Mangel an Schutzausrüstungen und Desinfektionsmitteln."
© änd-Archiv

Um die Verbreitung des Coronavirus zu verlangsamen, galt ab 20. März 2020 eine Ausnahmeregelung, wonach die Arbeitsunfähigkeit bei Versicherten mit Erkrankungen der oberen Atemwege, die keine schwere Symptomatik vorweisen, auch nach telefonischer ärztlicher Anamnese festgestellt werden kann. Am Freitag hatte der Gemeinsame Bundesausschuss jedoch überraschend entschieden, dass ab Montag keine AU mehr ausgestellt werden darf.

Der Bayerische Hausärzteverband fordert den G-BA nun dringend auf, diesen Beschluss zurückzunehmen. Beier: „Die erfolgreichen und einschneidenden Bemühungen von Politik, Bevölkerung und allen Gesundheitsberufen im Kampf gegen die Corona-Pandemie erleben mit dieser unverständlichen und sachlich nicht nachvollziehbaren Entscheidung des G-BA einen herben und aus unserer Sicht unverantwortlichen Rückschlag. Der Schutzwall, den wir im ambulanten Bereich gebildet haben, um die Kliniken für die Behandlung der lebensbedrohlich erkrankten Patienten zu entlasten, bekommt massive Risse.“

Der Bayerische Hausärzteverband sehe in dem Beschluss des GBA auch keinen möglichen Vorteil. Die Gefahr, dass die Möglichkeit der Telefon-AU von Patienten missbraucht werden könnte, schätzt Beier als gering ein. „Wir Hausärztinnen und Hausärzte kennen unsere Patienten und versorgen sie oft seit Jahren oder Jahrzehnten. Diese persönliche Beziehung ist ein effektiver Schutz vor Schein-Krankschreibungen. Zum anderen hilft uns diese enge Bindung, Symptome, die der Patient am Telefon schildert, besser einzuordnen und bei einem Verdacht auf eine schwere Erkrankung den Patienten in die Praxis einzubestellen oder einen Hausbesuch zu vereinbaren.“

Der GBA hatte seine Kehrtwende unter anderem damit begründet, dass „Abstands- und Hygieneregeln in allen Lebensbereichen und vor allem auch in Arztpraxen durchgängig und strikt beachtet werden“ und man deshalb nicht von „einer Erhöhung des Infektionsrisikos für Patientinnen und Patienten oder Ärztinnen und Ärzte“ ausgehe.

„Die Verantwortlichen im G-BA haben leider keine Ahnung, wie es in den Praxen wirklich zugeht“, so Beier. „Wir haben nach wie vor einen extremen Mangel an Schutzausrüstungen und Desinfektionsmitteln, die wir dringend für die Versorgung von bestätigten Covid-19-Patienten benötigen. Derzeit werden sechs von sieben Covid-19-Patienten ambulant versorgt, also insbesondere durch uns Hausärztinnen und Hausärzte. Wir können es uns deshalb nicht leisten, bei jeder Atemwegsinfektion aus Vorsorge Schutzmaterial zu verbrauchen. Aus für uns nicht nachvollziehbaren Gründen ist der G-BA als höchstes Gremium der Selbstverwaltung von seinem Primat abgerückt, dass der Gesundheitsschutz der Bevölkerung oberstes Handlungsprinzip ist.“

Auch die KVB kritisiert Entscheidung

Als „verheerendes Signal" für das Ziel der Eindämmung der Neuinfektionen mit dem Coronavirus bezeichnete auch der Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) heute in München die Entscheidung des G-BA. Der Vorstand der KVB forderte deshalb Bundesgesundheitsminister Jens Spahn dazu auf, sich einzuschalten und umgehend eine Verlängerung der Sonderregelung zu erwirken, heißt es in einer Mitteilung.

Dazu erklärte der Vorstand der KVB - Dr. Wolfgang Krombholz, Dr. Pedro Schmelz und Dr. Claudia Ritter-Rupp: „Die Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses ist absolut kontraproduktiv und fern von jeder Realität. In den Praxen ist noch längst nicht ausreichend Schutzausrüstung vorhanden, um jeden Corona-Verdachtsfall entsprechend versorgen zu können. Wenn am Montag reihenweise Patienten mit Grippe-Symptomen die Praxen aufsuchen, werden praktisch alle bisherigen Anstrengungen zur Eindämmung der Neuinfektionen zunichte gemacht. Diese Entscheidung muss dringend revidiert werden."

Freie Ärzteschaft: Gegen AU-Schein.de wird nichts unternommen

„Das ist unverantwortlich. Diese Patienten könnten eine harmlose Erkältung haben, aber auch an Covid-19 erkrankt sein und damit Ärzte, Praxispersonal sowie andere Patienten mit teilweise schweren Erkrankungen anstecken“, sagte Vorsitzender der Freien Ärzteschaft Wieland Dietrich am Sonntag in Essen. „Es ist empörend, wie der dringend gebotene ärztliche Sachverstand hier missachtet wird.“

Besonders widersinnig erscheint laut Mitteilung der FÄ die G-BA-Entscheidung vor dem Hintergrund, dass eine Firma unter AU-Schein.de weiter AU-Bescheinigungen online verkaufen darf. „Obwohl dieses Vorgehen in völligem Gegensatz zu den AU-Richtlinien des G-BA steht, wird nichts dagegen unternommen. Hier sollte der G-BA handeln“, fordert Wieland Dietrich.

Weitere Reaktionen

Der SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach schrieb am Samstag bei Twitter: „Jetzt die telefonische Krankschreibung auslaufen zu lassen ist klar falsch. Es hat sehr geholfen, dass Kranke nicht in den Wartezimmern gesessen haben.“ Der Chef des Bundesverbands der Verbraucherzentralen, Klaus Müller, nannte den Beschluss des Bundesausschusses einen Fehler und „unverantwortlich“. Die gesundheitspolitische Sprecherin der Grünen im Bundestag, Maria Klein-Schmeink, forderte Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) auf, diesen kurzfristig außer Kraft zu setzen.

Hessens Sozialminister Kai Klose (Grüne) schrieb in einem am Samstag veröffentlichten Brief an Spahn: „Die Entscheidung geht in eine falsche Richtung und gefährdet die positive Entwicklung, die in der laufenden SARS-CoV-2-Pandemie erreicht werden konnte.“ Bürger, andere Patienten und das in der Praxis tätige Personal würden damit einem vermeidbaren Risiko ausgesetzt.

Das Bundesgesundheitsministerium verwies am Sonntag auf Nachfrage auf einen Bericht des "Tagesspiegels". Dort wurde ein Ministeriumssprecher mit den Worten zitiert: „Das ist eine Entscheidung der Selbstverwaltung“. Der Beschluss sei zu einem Zeitpunkt gefallen, „zu dem sich die niedergelassenen Ärzte besser auf Corona-Patienten haben einstellen können“.

 

 

19.04.2020 11:08:12, Autor: js/mh

 

Dr. Günter Gerhardt schrieb 19 April 2020

Kritik am G-BA-Beschluss

Krankschreibung per Telefon: Bayern für Verlängerung

Gesundheitspolitiker und Verbraucherschützer üben massive Kritik daran, dass es ab Montag keine telefonischen Krankschreibungen bei Atemwegsbeschwerden mehr geben soll. Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml (CSU) nannte den Schritt am Samstag „verfrüht“. Zum jetzigen Zeitpunkt sei es wichtig, Infektionsrisiken konsequent zu vermeiden, sagte sie am Samstag. Auch Vertreter anderer Parteien und Verbraucherschützer sprachen von einem Fehler und forderten, dass die Entscheidung zurückgenommen wird.

Melanie Huml setzt sich dafür ein, dass AU per Telefon möglich bleiben.
© STMGP Bayern

„Es ist zu befürchten, dass nun auch Covid-19-Patienten wieder in den Arztpraxen erscheinen und dadurch andere Menschen anstecken. Das muss verhindert werden“, sagte Huml. Sie forderte eine Verlängerung der Ausnahmeregelung. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) von Ärzten, Kliniken und Krankenkassen hatte am Freitag beschlossen, diese auslaufen zu lassen. Betroffene Arbeitnehmer müssen sich demnach ab Montag wieder in der Praxis vorstellen. Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) hatte das begrüßt.

Der SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach schrieb dagegen bei Twitter: „Es ist Unsinn, die Ansteckung in der Praxis zu forcieren, da die Patienten auf dem Weg und in der Praxis noch keine wirksame Schutzmaske haben. Ein klarer Fehler.“ Der Chef des Bundesverbands der Verbraucherzentralen, Klaus Müller, sprach nannte den Beschluss des Bundesausschusses „unverantwortlich“. Die gesundheitspolitische Sprecherin der Grünen im Bundestag, Maria Klein-Schmeink, forderte Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) auf, diesen „noch vor Montag außer Kraft zu setzen“.

Auch Ärzte und Kliniken sind nach Angaben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) nicht einverstanden mit der Entscheidung, telefonische Krankschreibungen nicht mehr zu ermöglichen. Das sei weder für die Praxen noch für die Patienten gut, hieß von der KBV, die die Praxisärzte vertritt. Der Beschluss im G-BA sei gegen die Stimmen der Praxen und Krankenhäuser gefasst worden.

19.04.2020 08:53:28, Autor: dpa/änd

 

Dr. Günter Gerhardt schrieb 19 April 2020

G-BA hebt Sonderregelung auf

Krankschreibungen ab Montag nicht mehr per Telefon möglich

Für Krankschreibungen bei leichten Atemwegsbeschwerden müssen Arbeitnehmer ab kommender Woche wieder zum Arzt gehen. Eine in der Corona-Epidemie eingeführte Ausnahmeregelung, dass dies auch nach telefonischer Rücksprache mit dem Arzt ging, wird nicht verlängert. Das beschloss der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am Freitag.

Der G-BA hat die Sonderregelung wieder aufgehoben.
©G-BA

Für die Beurteilung, ob ein Versicherter arbeitsunfähig ist und eine Krankschreibung erhält, ist demnach ab diesem Montag wieder eine körperliche Untersuchung nötig.

Der G-BA Vorsitzende Josef Hecken erläuterte, die befristete Ausnahme diente angesichts der dynamischen Corona-Entwicklungen dazu, Praxen zu entlasten und die Virus-Ausbreitung zu verringern. Diese Dynamik habe zwischenzeitlich aber durch strikte Abstands- und Hygieneregeln, die ebenfalls in Praxen beachtet werden, deutlich verlangsamt werden können. Die Behelfsregelung könne daher zum vorgesehenen Termin auslaufen. Dies entspreche auch den behutsamen Lockerungsschritten, die Bund und Länder beschlossen haben.

Ein unmittelbares Arztgespräch sei vor allem bei Erkrankungen wichtig, die nur durch eine persönliche Untersuchung umfassend und präzise erkannt werden könnten. Unabhängig davon sollten Patienten mit typischen Covid-19-Symptomen oder unklaren Symptomen der oberen Atemwege vorher in der Praxis anrufen und das Vorgehen besprechen.

„Unbenommen davon gilt auch weiterhin, dass Versicherte bei typischen COVID-19-Symptomen, nach Kontakt zu COVID-19-Patienten und bei unklaren Symptomen von Infektionen der oberen Atemwege vor dem Arztbesuch telefonisch Kontakt zur Praxis aufnehmen und das weitere Vorgehen besprechen“, so Hecken.

KBV kritisiert Beschluss des G-BA

Mit Erstaunen und Unverständnis“ reagierte Dr. Stephan Hofmeister, stellvertretender KBV-Vorstandsvorsitzender, am Feitag auf die Entscheidung. „Wir hatten uns im G-BA für eine Verlängerung bis 3. Mai eingesetzt. Dies wäre deckungsgleich gewesen mit der von der Bundesregierung ausgesprochenen Fortführung der Kontaktsperre. Leider sind wir im Gremium überstimmt worden. Offenbar hat hierbei auch der große Druck der Arbeitgeberseite eine entscheidende Rolle gespielt“, sagte Hofmeister. Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der KBV, ergänzte: „Ab kommenden Montag müssen alle Patientinnen und Patienten wieder wegen einer möglichen AU in die Praxen kommen. Der abrupte Stopp durch den G-BA ist ein Problem für Praxisteams und Patienten gleichermaßen.“

Auch der Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KVN) hat kein Verständnis für die Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), die Regelung zur Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU-Bescheinigung) per Telefon nicht zu verlängern. „Mit dieser Entscheidung wird die Infektionsgefahr mit dem Corona-Virus in den niedersächsischen Arztpraxen steigen“, sagte der KVN-Vorstandsvorsitzende, Mark Barjenbruch, in Hannover.

 

 

18.04.2020 08:33:41, Autor: dpa/red

 

Dr. Günter Gerhardt schrieb 19 April 2020

Ausnahmsweise veröffentliche ich jetzt "unten" einige änd-Leserzuschriften, denen ich einfach nur zustimmen kann. Die Kolleginnen und Kollegen werden Verständnis haben im Sinne der Sache.

Best off: "Ich plädiere für zivilen Ungehorsam" oder "einfach ignorieren"

Hier auf diesem Portal wird ja leider wenig kommentiert, was mich immer sehr betrübt.

Dr. Günter Gerhardt schrieb 19 April 2020

[–] Das macht mich
Rima Aden - 17.04.2020 14:49 -  55 Allgemeinmedizin

 


SPRACHLOS!

Was ist das für eine irre Politik!

Kontaktsperren belassen, Schulen erst im Mai wieder los, nach und nach, Kitas erst mal gar nicht, Veranstaltungen auch nicht, große Geschäft nicht, kleine, nur wenn sich keine Schlangen bilden.

Vor Corona waren Mongtags immer Schlangen von Patienten vor der Praxis, die wg Schnupfen ne AU brauchten. Das wird ja lustig, wenn die Schlange jetzt Dank Abstandsregel die ganze Straße entlang reicht. Oder? Hieß es nicht, Geschäfte, wo sich Schlangen bilden dürfen nicht öffnen?

Ich verstehe leider nur Bahnhof.

Und glauben die wirklich ich würde bei jedem banalen Atemwegsinfekt oder Magen-Darm ´ne große körperliche Untersuchung vornehmen??

antwortendruckenversenden  

 

[–] ich bingenauso sprachlos und plädiere für zivilen Ungehorsam
Fabian Niebuhr - 18.04.2020 11:00 -  19 Allgemeinmedizin

 

Mit der Möglichkeit der telefonischen Beratung haben wir weitgehend alle "Infektis" aus der Praxis gehalten und konnten uns sehr gut um all die anderen Krankheiten und alten Menschen kümmern. Es konnte Vertrauen geschaffen werden, dass man sich sich in unserer Praxis wohl nicht mit SARS 2 anstecken werde. Alte chronisch Kranke trauten sich wieder in die Praxis.

Zur Zeit ist schönes Wetter und die Schulen sind geschlossen, so dass sich nur wenig Patienten mit Erkältungskrankheiten melden, aber das kann sich schnell ändern, spätestens zum Herbst und dann müsste ich mir wieder 20 Patienten mit harmlosen Infektkrankheiten persönlich angucken oder sie die Praxis betreten lassen. Die Praxen werden schnell wieder zu Superspreadern..

Ganz nebenbei bei einer hohen Zahl an "alten Hausärzten" dürfte es hier zu einem unnötigen Infektionsrisiko kommen . Das ist schlicht nicht akzeptabel.

Ich schlage vor wir ignorieren den absurden und viel zu kurzfristigen Beschluss.

 

Herzliche Grüße aus Ennepetal

antwortendruckenversenden  

 

[–] Genau
Rima Aden - 18.04.2020 17:42 -  8 Allgemeinmedizin

 

Genau, wir ignorieren das ganz einfach.

Der Aushang bleibt hängen. Die Patienten mit Erkältungssymptomen bleiben draußen, sollen anrufen und bekommen ihre AU. Fertig!

Wir haben kein Isolatierzimmer odeer so. Ist ne ganz "normale" Praxis.

Wenn sich das, wie ich erahne noch zig Monate hinzieht, muss man sich was überlegen...

Herzliche Grüße aus Hittfeld

antwortendruckenversenden  

 

 

[–] Über 5 % der Infizierten stammen bereits jetzt schon aus den Gesundheitsberufen - aber offenbar noch längst nicht genug…
Dr. med. Axel Brunngraber - 17.04.2020 14:49 -  70 Innere Medizin

 

…sozialpolitisches Kanonenfutter an die Front!

Wir Ärzte und unsere Mitarbeiter als dauerelastischer Fugenkitt dieses hochmütigen, insuffizienten Systems.

Wenig überraschend: die Körperschaften bieten der Ärzteschaft erneut keinerlei nennenswerten Schutz - sie agieren eher vergleichbar dem Plazebo-Effekt einer selbst-geschneiderten Mund-Nasen-Maske…

Dr. Axel Brunngraber, Hannover

antwortendruckenversenden  

 

 

[–] bitte für Dummies
Dr. med. Pamela Havekost - 17.04.2020 15:03 -  53 Chirurgie

 

der Arzt nebst Personal darf jetzt auch ohne adäquate Schutzausrüstung arbeiten, weil in Zukunft der Patient selbst schon zu Hause die Differentialdiagnose stellt, und nur die Praxis besucht, wenn er kein Corona hat?

Da hilft wieder nur tipping point leadership Punkt 1:

Die Verantwortlichen müssen persönlich da hin, wo der Hase im Pfeffer liegt - mit anderen Worten - irgendein KV Vorsitzender muss sich diesen Herrn Hecken schnappen, und mit ihm gemeinsam einen normalen Arzt in einer normalen Praxis für Allgemeines ein oder zwei Tage unter den dort herrschenden Bedingungen begleiten.

Das ist nicht bösartig - das ist "tipping point leadership"  - bitte selber googeln.

antwortendruckenversenden  

 

[–] wie umsetzen?
Rima Aden - 17.04.2020 15:43 -  30 Allgemeinmedizin

 

Jetzt mal im Ernst,

wie sollen wir das jetzt umsetzen?

Dürfen wir jetzt gar keine AU mehr per Telefon ausgeben?

Das folgende habe ich von einem Kollegen aus einem anderen Chat kopiert (bitte nicht sauer sein):

Hier die Symptomverteilungen COVID 2019

  • Fieber 88%
  • Husten 68%
  • Auswurf 33%
  • Müdigkeit 38%
  • Kurzatmigkeit 19%
  • Muskelschmerzen 15%
  • Halsschmerzen 14%
  • Kopfschmerzen 14%
  • Erbrechen u/o Durchfall 9%
  • Konjunktivitis 3%
  • Geschmacks u/o Geruchsveränderung xx%

Letztlich kann jeder mit einem obigen Symptom einer zu viel sein. Die rufen an, und dann reichen wir die AU durchs Fenster? Sagen ihnen, sie sollen sich unbedinngt ein Tuch vor den Mund binden?

I have no idea

antwortendruckenversenden  

 

[–] Völker, hört die Signale
Dr. med. Pamela Havekost - 17.04.2020 16:14 -  13 Chirurgie

 

die Lobbyisten kriechen wieder aus ihren Löchern!

Für das "Proletariat", genannt "Konsument", bleibt ein Stück blaues Papier auf Ebay für Stück 1,50, oder Deutschlands Kanzlerinnen-geadelter Offenbarungseid: die "Community-Maske".

Nein, wir sind nicht "böse" wenn Sie etwas kopieren, wir werden langsam wütend!

Mit freundlichen Grüßen aus Hamburg

Pamela Havekost

 

Dieser Text nebst ev. Anlagen unterliegt dem Urheberrecht. Nach bestem Wissen und Gewissen sind alle Quellen angegeben und ist fremdes Urheberrecht nicht beschädigt, sollte dies dennoch der Fall sein, ist es unabsichtlich, um Entschuldigung wird gebeten. Der Text ist ausschließlich zum privaten Gebrauch bestimmt, d.h. zum Lesen im Forum durch andere Forumsmitglieder.

antwortendruckenversenden  

 

 

[–] und nun der Ratschlag
Dr. med. Pamela Havekost - 17.04.2020 16:54 -  19 Chirurgie

 

denn Sie wollten ja einen echten Ratschlag:

Ein Zitat: "Mahatma Gandhi soll einmal gesagt haben: " Lieber Gott, alles kannst Du von mir verlangen, aber bitte lass mir meinen gesunden Menschenverstand.""

Mit freundlichen Grüßen aus Hamburg

Pamela Havekost

 

Dieser Text nebst ev. Anlagen unterliegt dem Urheberrecht. Nach bestem Wissen und Gewissen sind alle Quellen angegeben und ist fremdes Urheberrecht nicht beschädigt, sollte dies dennoch der Fall sein, ist es unabsichtlich, um Entschuldigung wird gebeten. Der Text ist ausschließlich zum privaten Gebrauch bestimmt, d.h. zum Lesen im Forum durch andere Forumsmitglieder.

Dr. Günter Gerhardt schrieb 20 April 2020

BHÄV zum AU-Beschluss

"Müssen wir das in jedem Einzelfall geschehen lassen?"

Zwar hat der G-BA entschieden, dass ab heute bei Patienten mit leichten Erkrankungen der oberen Atemwege keine AU lediglich nach telefonischer Anamnese mehr ausgestellt werden darf. Doch müssen die Praxen der Vorgabe in jedem Fall folgen? Der Bayerische Hausärzteverband (BHÄV) hat da so seine eigene Interpretation.

Krankschreibung nur nach persönlichem Kontakt? Der BHÄV verweist auf die Passagen zur Fernbehandlung in der Berufsordnung.
Fotolia.com

Natürlich dürften Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen aus Gefälligkeit, auf Drängen der Arbeitgeber oder ohne Hinweis auf Vorliegen einer Erkrankung auch weiterhin nicht ausgestellt werden. Aber bei leichten Infekten der oberen Atemwege könne zunächst primär die Fernbehandlung beibehalten werden, betont der Verband. „Patienten mit leichten Infekten der oberen Atemwege ohne Risikokonstellation (auch im Verlauf) für einen AGV werden im Einzelfall entsprechend der individuellen ärztlichen Entscheidung im Rahmen der Fernbehandlung mit einer AU und ärztlichen Empfehlungen versorgt“, rät der BHÄV seinen Mitgliedern.

Das aktuelle Rundschreiben des Verbandes in der Sache vom Montag dokumentieren wir im Originaltext:

COVID-19 („CORONA“) – Entscheidung des GBA zu AU

• Falsche Entscheidung des GBA: Ab 20.04.2020 keine telefonischen AUs bei Infekten der oberen Atemwege – Handlungsempfehlung Bayerischer Hausärzteverband

• Informationen zu COVID 19 unter www.hausaerzte-bayern.de

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

• Nach Angaben des Robert-Koch-Instituts (RKI) sind (Stand: 18.04.2020) bereits 7.043 Personen aus medizinischen Einrichtungen in Deutschland infiziert bzw. an Covid-19 erkrankt – die Zahl steigt seit Wochen kontinuierlich an. 286 Patienten mussten hospitalisiert werden und 11 sind gestorben. Da laut RKI Angaben zur Tätigkeit bei mehr als 40 % der Fälle noch fehlen, liegt der Anteil der Fälle mit einer Tätigkeit in medizinischen Einrichtungen möglicherweise auch höher.

• Ja, der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) ist das oberste Entscheidungsgremium der Gemeinsamen Selbstverwaltung und erlässt bundesweit gültige Vorgaben für die Ärztinnen und Ärzte in Deutschland.

• Aber der GBA hat am vergangenen Freitag - drei Tage vor Inkrafttreten – offensichtlich aus alles andere als medizinischen Motiven heraus und gegen die ärztlichen Stimmen beschlossen, dass ab heute (20.04.2020) das Ausstellen einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) bei Patienten mit leichten Symptomen und Infekten der oberen Atemwege wieder einer persönlichen Unter-suchung bedarf.

• Dies wird - unseren Erfahrungen aus der Vor-COVID-Zeit zufolge - dazu führen, dass wir wieder eine derzeit unverantwortlich hohe Anzahl an Infekt-Patienten in unseren Praxen haben werden, ohne dass dadurch irgendein medizinischer Nutzen entsteht.

• Ganz im Gegenteil! Dieser Beschluss kann dazu führen,

o dass unsere chronisch erkrankten Patientinnen und Patienten, unsere MitarbeiterInnen und wir unnötigen COVID-19-Infektgefahren ausgesetzt werden,

o dass unnötig rare Schutzausrüstung verbraucht wird

o und es sehr wahrscheinlich infolge dieser GBA-Entscheidung zu zusätzlichen COVID-19-Infekten kommen wird.

Aber müssen wir dies angesichts des aktuellen Verlaufs der Pandemie in Deutschland in jedem Einzelfall geschehen lassen? Nein, das müssen wir nicht! Wir sind Ärztinnen und Ärzte, die zu aller erst den Regeln und Grundwerten unserer Profession folgend zum Wohle der uns anvertrauten Patientinnen und Patienten handeln. Dies gilt umso mehr im aktuell bestehenden (infektiologischen) Katastrophenfall und im Kontext der allgemeinen Kontaktbeschränkungen (derzeit bis 03.05.2020).

Die gültige Fassung der Berufsordnung (www.blaek.de Rubrik Berufsordnung) gestattet die Fernbehandlung (in Einzelfällen).

Unter sorgfältiger Abwägung der im aktuellen Katastrophenfall relevanten Aspekte empfehlen wir daher
- auch wenn es keine rechtliche Gewähr, aber durchaus eine hohe ärztliche Verantwortung dafür gibt
- bei Infekt-Patienten nach bestem Wissen und Gewissen folgendes medizinisches Vorgehen zu prüfen:

• Leichte Infekte: Beibehaltung einer zunächst primären Fernbehandlung von leichten Infekten der oberen Atemwege per Telefon- oder Videosprechstunde.

• Dringliche Indikation: Wo eine medizinisch dringliche Indikation im Sinne eines abwendbar gefährlichen Verlaufs (AGV) vorliegt, wird die Möglichkeit zu einem persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt in einer Infektsprechstunde (in der eigenen oder kooperierenden Praxis) in hygienisch separierten Räumlichkeiten oder einem Hausbesuch eröffnet - alles natürlich nur, falls PSA vorhanden. Ansonsten ist das Einschalten des ärztlichen Bereitschaftsdienstes unter der Telefonnummer der 116 117 oder einer regionalen Schwerpunktpraxis angezeigt. Ggfls. kann zusätzlich die Testung auf COVID-19 nötig sein.

• Patienten mit leichten Infekten der oberen Atemwege ohne Risikokonstellation (auch im Verlauf) für einen AGV werden im Einzelfall entsprechend der individuellen ärztlichen Entscheidung im Rahmen der Fernbehandlung mit einer AU und ärztlichen Empfehlungen versorgt. Die Länge der AU ist der aktuellen Lage anzupassen - auf Grund der Sorgfaltspflicht sollte jedoch die Länge nicht über eine Arbeitswoche ohne erneuten Kontakt hinaus gehen. Ggfls. kann zusätzlich eine COVID-19-Testung nötig sein. Hierzu stehen zwischenzeitlich ausreichend Teststrecken in Bayern zur Verfügung.

• Wichtig: Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen aus Gefälligkeit, auf Drängen der Arbeitgeber oder ohne Hinweis auf Vorliegen einer Erkrankung werden natürlich auch weiterhin nicht ausgestellt.

Als ambulanter Schutzwall in der Pandemie haben wir Hausärztinnen und Hausärzte nicht nur in Bayern entscheidend dazu beigetragen, die Krankenhäuser vor einem Patientenansturm zu bewahren. Die Ausnahmesituation der Pandemie gebietet es, dass wir angesichts des aktuellen Stands der Pandemie unverantwortliche und nicht nur nach unserer Einschätzung falsche Entscheidungen nicht mittragen!

Wir bereiten für Sie fortlaufend weitere Tipps und Hinweise zur Gestaltung von Praxisabläufen in Corona-Zeiten vor und werden Ihnen diese im Laufe der Woche zur Verfügung stellen.

Bitte beachten Sie auch dazu unsere regelmäßig aktualisierten Informationen und Hinweise auf unserer Homepage unter www.hausaerzte-bayern.de und abonnieren Sie dort, sofern noch nicht geschehen, unseren regelmäßigen Newsletter (Startseite Button unten links).

Für Fragen / Anregungen – nicht nur zum Thema COVID 19 - erreichen Sie uns unter info@bhaev.de. Bei Fragen zu den HZV-Verträgen senden Sie uns bitte eine Mail an vertraege@bhaev.de.

Mit kollegialen Grüßen und
erneutem herzlichem Dank für Ihr besonderes Engagement an Sie und Ihr gesamtes Praxisteam auch im Namen meiner Vorstands-Kolleginnen und –Kollegen

Dr. Markus Beier

Landesvorsitzender Bayerischer Hausärzteverband e.V.

P.S.: Kennzeichnen Sie alle COVID-19 Behandlungsfälle mit der GOP 88240 (auf dem KV-Abrechnungsschein bzw. für die HZV-Fälle neben der GOP 88192) pro Behandlungsanlass (also ggf. mehrfach im Quartal). Damit dokumentieren Sie den durch die Pandemie verursachten Mehraufwand in unseren Praxen.



20.04.2020 12:01:22, Autor: js

 

Close