TSVG: Wer muss offene Sprechstunde anbieten?

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  • Letzter Beitrag 14 Juli 2019
Dr. Günter Gerhardt schrieb 21 Juni 2019

Augenärzte, Chirurgen, Gynäkologen, HNO-Ärzte, Hautärzte, Kinder- und Jugendpsychiater, Nervenärzte, Neurologen, Orthopäden, Psychiater und Urologen.

ausführliche Berichte und Video siehe unten

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Dr. Günter Gerhardt schrieb 21 Juni 2019

TSVG

KBV und GKV-Spitzenverband regeln Details

KBV und GKV-Spitzenverband haben sich am Mittwoch im Bewertungsausschuss auf erste konkrete Eckpunkte zum Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) geeinigt. Nun steht auch fest, welche Fachgruppen die offenen Sprechstunden anbieten müssen.

Gassen ist zufrieden mit den getroffenen Regelungen.
© änd-Archiv

KBV-Chef Dr. Andreas Gassen zeigte sich insgesamt zufrieden mit dem Ergebnis. „Das TSVG ist leider ein sehr kleinteilig angelegtes Gesetz. Vor dem Hintergrund der nun gemeinsam beschlossenen tragfähigen Lösungen ist es aber möglich, dass sich die vom Gesetzgeber gewollte Mehrarbeit für die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte auch auszahlen kann“, so Gassen am Donnerstag in Berlin.

Die nächsten Schritte für die Umsetzung des TSVG seien damit klar geregelt. Das Gesetz war am 11. Mai 2019 in Kraft getreten. Einige Neuerungen gelten seitdem bereits, bei anderen ist dies ab September oder später der Fall.

Die Eckpunkte nach Informationen der KBV:

• Seit dem 11. Mai können Ärzte Untersuchungen und Behandlungen bei Patienten extrabudgetär abrechnen, für die durch die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen oder einen Hausarzt Termine vermittelt wurden. Der BA hat nun die umfassten Leistungen und Regeln zu deren Bereinigung aus der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung festgelegt.

• Regelung der extrabudgetären Zuschläge für Termine, welche durch die Terminservicestellen vermittelt werden (gilt ab 1. September).

• Zuschlag Terminvermittlung an Facharzt durch Hausarzt: Ab 1. September gibt es für den Hausarzt einen extrabudgetären Zuschlag von zehn Euro je Vermittlung. Voraussetzung: Der vermittelte Termin muss innerhalb von vier Kalendertagen nach Feststellung der Behandlungsnotwendigkeit durch den Hausarzt liegen.

• Offene Sprechstunde: Ab 1. September können die im Gesetz geforderten fünf offenen Sprechstunden je Woche extrabudgetär abgerechnet werden. Im Bewertungsausschuss einigte man sich auf die jeweiligen Arztgruppen, die eine offene Sprechstunde anbieten müssen. Dies sind Augenärzte, Chirurgen, Gynäkologen, HNO-Ärzte, Hautärzte, Kinder- und Jugendpsychiater, Nervenärzte, Neurologen, Orthopäden, Psychiater und Urologen. Laut KBV-Chef Gassen wird bei der Kontrolle der offenen Sprechstunden durch die KVen mit dem "Arztgruppenfall" gearbeitet: Bei großen, fachgruppengleichen Gemeinschaftspraxen werde beispielsweise "nicht detailversessen darauf geschaut, wer welche Zeit erbracht hat". Dies sei auch gut für die KVen in den Ländern, die sich darüber freuen könnten, "dass sich der Prüfumfang noch im erträglichen Rahmen" halten werden.

• Versorgung von Neupatienten: Ab 1. September können Ärzte die Behandlung von Neupatienten extrabudgetär abrechnen. Patienten gelten als Neupatienten, wenn sie seit zwei Jahren nicht mehr in der Praxis behandelt oder untersucht worden sind.


Nun müssen KBV und GKV-Spitzenverband noch den Bundesmantelvertrag anpassen. Gassen zeigt sich in einem Video-Statement zuversichtlich, dass "für den geforderten Mehraufwand auch mehr Geld fließen" werde. Allerdings müsse nun geschaut werden, wie sich die Regelungen in den unterschieldichen Fachgruppen und Regionen auswirkten.

Wie hoch die Summe ist, welche die Kassen am Ende zusätzlich zur Verfügung stellen, lässt sich laut KBV noch nicht abschätzen: "Der Grund: Es handelt sich ja überwiegend um neue Leistungen, von denen wir noch nicht wissen und einschätzen können, wie häufig sie genutzt werden", so KBV-Sprecher Dr. Roland Stahl.

Der änd wird weiter über das Thema berichten. Ein Video-Statement von KBV-Vorstandschef Gassen zu dem Thema

Sie hier.

20.06.2019 18:23:37, Autor: js

Dr. Günter Gerhardt schrieb 14 Juli 2019

Offene Sprechstunde

„Man muss seine Patienten erziehen“

Für Hausärzte und eine ganze Reihe von Fachärzten ist sie längst gelebter Alltag, für viele Praxisinhaber jedoch nach wie vor unvorstellbar: Die offene Sprechstunde. Fünf offene Sprechstunden pro Woche schreibt das TSVG bestimmten Arztgruppen vor. Wir haben änd-Mitglieder gefragt, wie sie das handhaben. Im ersten Teil der kleinen Serie erklären zwei Hausärzte, wie ihr System funktioniert.

Vor allem im Winter, wenn viele Patienten kommen, ist die offene Sprechstunde anstrengend, berichtet Becker.
© Picture-Factory/Fotolia.com

Mit einer offenen Akutsprechstunde hat Rico Becker gute Erfahrungen gemacht. „Klappt an sich gut, bringt auch Vorteile – aber man muss seine Patienten erziehen, das ist anstrengend“, fasst er zusammen.

Becker arbeitet in einer hausärztlich-internistischen Gemeinschaftspraxis im hessischen Main-Kinzig-Kreis. Morgens zwischen 9 und 9:30 Uhr sowie nachmittags zwischen 16 und 16:30 Uhr bietet die Praxis offiziell eine offene Sprechstunde an. Allerdings ist das lediglich die Zeit, in der sich die Patienten vorstellen können. Eingeplant sei meist eine ganze Stunde pro Arzt, da Patienten, die um 9:30 Uhr noch kommen, so noch „abgearbeitet“ werden können.

Wenn es um das Zeitfenster in dieser Aktusprechstunde geht, ist die Praxis streng: Wer nichts Akutes hat, wird auf einen Termin verwiesen; wer zu spät kommt, wird wieder weggeschickt. „Notfälle natürlich nie, egal wann sie kommen“, betont Becker.

„Die Anzahl der Patienten ist schwierig zu beziffern“, sagt Becker. Im Sommer könne es sein, dass nur zwei bis drei Patienten kommen. „Im Winter können das schon 30 bis 50 Patienten /Akutsprechstunde sein, die wegen grippaler Infekte dort sitzen, aber zu zweit schaffen wir schon ganz schön was weg. Allerdings ist wenig Zeit pro Patient.“ Das sei aber nicht so dramatisch, da die Akutsprechstunde häufig vor allem eine Triage sei. „Das heißt: Wer ernsthafter krank ist, kann zeitnah angesehen werden, Diagnostik und Therapie werden eingeleitet und der Patient bekommt einen zeitnahen Termin mit mehr eingeplanter Zeit. Wenn es sich um Bagatellen handelt, reicht die Zeit.“

Behandelt werden nur akute und dringliche Probleme

Das System funktioniere allerdings nur durch konsequentes Beibehalten der Regeln. „Die Patienten müssen erst einmal ‚erzogen’ werden. Das war anstrengend, hat sich aber sehr gut etabliert inzwischen. Regeln heißt: Akute und dringliche Probleme, keine seit Monaten bestehenden Beschwerden, Vorstellung im vorgegeben Zeitfenster. Patienten die sich nicht daran halten, werden nochmal über unsere Regeln aufgeklärt, im Wiederholungsfall werden sie nicht mehr dran genommen (Ausnahme echter Notfall).“

Die Akutsprechstunde sei vor allem im Winter immer sehr anstrengend. „Sie lohnt sich aber für uns, dadurch, dass wir uns wirklich zeitnah ein Problem anschauen können und dafür für in unseren regulären Terminen mehr Zeit bleibt, da keine Störungen durch ungeplante Patienten auftreten. Von unseren Patienten haben wir in den allermeisten Fällen auch nur positives Feedback, was diese Organisationsstruktur anbetrifft. Kritik kommt im wesentlichen von Vertretungspatienten, die es von anderen Kollegen gewohnt sind, dass sie kommen können, wann es ihnen am besten passt.“

„Ich bin mir sicher, dass dieses Konzept wahrscheinlich auch bei fachärztlichen Kollegen funktionieren würde“, meint Becker. „Ich bin auch der Meinung, dass es eine sinnvolle Struktur ist, allerdings muss ich betonen, die Akutsprechstunden sind sehr anstrengend, aber dafür ist nachher umso mehr Ruhe.“

Scholber: Bis es rund lief, mussten wir mehrere Konzepte ausprobieren.
© privat

Zwei Arten von Terminen

Auch die Praxis von Hausarzt Christian Scholber in Hannover arbeitet mit Akutsprechstunden an den Vormittagen. „Unser Konzept: Wir haben zwei Arten von Terminen. Die einen werden längerfristig vergeben, zum Beispiel für Checkups oder Gespräche grundsätzlicher Art (neue Diagnose und ähnliches). Die anderen werden tagesaktuell telefonisch vergeben, für akut Erkrankte“, schildert er.

„Da wir vormittags normalerweise zu dritt sind, widmet sich ein Arzt ausschließlich den akut Erkrankten. Der zweite Arzt hat bis zehn Uhr seine längerfristig geplanten Termine (Untersuchungen, Ultraschall etc.) und steigt dann mit in das Akutgeschäft ein. Der dritte Arzt hält sich aus dem Akutgeschäft heraus und arbeitet ausschließlich seine Termine ab.

Die Rollen wechseln in einem festen Tagesrhythmus. Wenn die Patienten diesen durchschaut haben (ich rufe immer am Freitagmorgen an, dann komme ich zu Scholber), wird gewechselt. Nachmittags versuchen wir, zu zweit eine reine Terminsprechstunde abzuhalten, wobei wir für unabweisbare Notfälle Zeit einplanen.“

Das System funktioniere ganz gut, sagt Scholber – allerdings habe die Praxis auch vorher viele Modelle ausprobiert, die nicht zufriedenstellend waren. Auch hier geht es nicht, ohne die Patienten in gewissem Maße zu „erziehen“: „Das System erfordert die Kooperation des Patienten“, sagt der Hausarzt. Das habe allerdings auch einen recht angenehmen Nebeneffekt: „Wer dazu nicht bereit ist, sucht sich eine andere Praxis, um sie ins Chaos zu stürzen.“

Im zweiten Teil der Serie berichten Fachärzte von ihren Erfahrungen mit der offenen Sprechstunde.

Wenn auch Sie ein funktionierendes Konzept haben und dies den Kollegen vorstellen mögen, melden Sie sich gerne – einfach eine kurze Mail an die Redaktion

 

14.07.2019 07:55:40, Autor: ks

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